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Wir sind Partner der Wohnungswirtschaft

> vor Ort > schnell erreichbar > personell bestens aufgestellt

Wir sind für Sie per E-Mail  info@bewass.de  oder  telefonisch  erreichbar:
Tel. 07121-6970673
Fax.07121-69706744.

Sie erreichen uns telefonisch:
Mo bis Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 - 17:00 Uhr

 

 

 

 

Unser Berstreben ist es, seriös, partnerschaftlich und zuverlässig für Sie tätig zu werden. Schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab und Sie haben absolute Rechtssicherheit.  

Die Verordnung ist am 01.11.2011 in Kraft getreten und wurde am 13.12.2012 zum 2. Mal novelliert. die Erstbeprobungsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. In der Folge sind in einem 3 jährigen Intervall die Wasserproben zu nehmen. Das Ergebnis der Untersuchung ist innerhalb von 14 Tagen den Nutzern mitzuteilen. Anschließend ist das Ergebnis für zehn Jahre zu archivieren. Das Gesundheitsamt erhält nur dann die Befunde wenn sie den technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100ml übersteigen.

Der Beschluß des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserver-ordnung wird unter der Drucksachen-Nummer 525/12, 12.10.2012 geführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                   

BEWASS - Trinkwassseruntersuchung für die Wohnungswirtschaft | info@bewass.de